…wie die Zeit vergeht! Zwei Jahre ist es mittlerweile her, dass der Politiker Stephan Mayer gehörig über die Stränge schlug. Er ist Rechtsanwalt und seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages. Er war Kreisvorsitzender der Jungen Union, stellvertretender Vorsitzender des CSU-Kreisverbandes Altötting, Mitglied des CSU-Bezirksvorstandes Oberbayern, Stadtrat, Kreisrat, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CSU-Kreistagsfraktion Altötting und Jugendreferent der Stadt Neuötting.
Eine geradlinige Karriere also, die Herr Mayer vorzuweisen hat. Was so einen Weg massiv zu stören vermag, ist ein Tunnel, der, mit knapp fünfzig Metern pro Sekunde durchfahren, wie eine doppelläufige Flinte auf Leib und Leben aber auch aufs Berufliche Fortkommen zielt. Eins und Zwei wurde gut getroffen, Drittes allerdings knapp verfehlt.
Am 1. März 2013 fuhr Stephan Mayer mit 170 statt erlaubten 80 Km/h auf der A94 in den Tunnel bei Ampfing ein. Sein 5er BMW schlug mit Wucht in das Heck eines vorrausfahrenden Pickup, dessen Fahrer – genau wie Stephan Mayer – glücklicherweise nur leicht verletzt wurde. Eine Kamera im Tunnel hielt den Unfall fest. Dass Mayer von einem Starkbieranstich kam, mag die Vermutung zu Alkohol im Blut nahelegen, die sich aber nach der Blutentnahme im Krankenhaus nicht bestätigte.
Soweit so gut – ein Verkehrsunfall mit glimpflichem Ausgang. Auf Deutschen Straßen passieren täglich weitaus schlimmere Dinge. Erwähnenswert sei aber der Umgang mit der Schuld. Ein Bundestagsabgeordneter genießt Immunität, so kann die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln. Das ist nötig, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen und ist per se nicht zu kritisieren. Wie der Mensch Mayer aber mit seiner Schuld umgeht, schon.
In einem Interview am 27. März 2013 mit Innsalzach24.de sagte Mayer: „Ich bin noch nicht vernommen worden. Es ist aber ganz im meinem Sinn, dass hier ermittelt und der Unfallhergang geklärt wird. Ich will nicht besser oder schlechter behandelt werden als jeder andere, der einen Unfall hatte. Ich bin ja nicht der erste, dem das passiert ist, und werde nicht der letzte sein. Meine Immunität als Parlamentsmitglied war hier eher eine Belastung als Hilfe.“
Gute 10 Monate sollte es dauern, bis die Immunität aufgehoben wurde. Inzwischen war die Bundestagswahl vorbei und Stephan Mayer wiedergewählt. Da darf man schon fragen, was da Belastung und was Hilfe war.
Anstatt einer Gerichtsverhandlung erging im März 2014 dann ein Strafbefehl: 8000 Euro und zwei Monate Fahrverbot. Laut „Innsalzch24.de“ hatte Mayer aber angekündigt, gegen die Höhe der 40 Tagessätze à 200 Euro Widerspruch einzulegen. Ein Zeichen von Reue, eine Entschuldigung war aus seinem Munde nie zu vernehmen. Im Gegenteil: In einem Telefonat mit Wochenblatt-Redakteur Mike Schmitzer auf die Aufzeichnung der Tunnelkameras angesprochen, meinte Mayer: „Die Scheiß-Kameraaufzeichnung dürften die überhaupt nicht so lange aufheben.“
Quellen: www.innsalzach24.de www.wochenbaltt.de
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